FIDLEG BIB

Gesetzliche Grundlage
Am 15.06.2018 hat das Schweizer Parlament das Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) verabschiedet, welches am 01.01.2020 in Kraft trat.
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anlegerschutz auszuweiten und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten zu schaffen. Inhaltlich orientiert sich das FIDLEG an den Gesetzen und Verordnungen der Europäischen Union (MiFiD II, PRIIPs), jedoch mit Anpassungen an die spezifischen schweizerischen Verhältnisse. Die Vorschriften aus dem FIDLEG-Gesetzt umfasst die zu Verfügungstellung eines Basisinformationsblatts (FIDLEG BIB), welches für komplexe Finanzinstrumente zu erstellen ist, die Privatpersonen angeboten werden.


Anforderungen
Das Basisinformationsblatt (FIDLEG BIB) soll die wesentlichen Produktmerkmale zusammenfassen und Privatkunden in Beratungsgesprächen zur Verfügung gestellt werden.
Es muss in leichter und verständnisvoller Sprache verfasst werden, sodass es von Privatkunden verstanden und genutzt werden kann. Das Basisinformationsblatt darf maximal drei Seiten umfassen und muss Name, Identität des Erstellers, Art und Merkmale, Risiko – und Renditeprofil und Kosten des Finanzinstruments enthalten.

Leistungen
Anevis Solutions übernimmt die Erstellung Ihres FIDLEG BIB.
Dies kann in Ihrem Corporate Design, im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen, erstellt werden. Basierend auf den berechneten Werten werden alle erforderlichen Output Formate bereitgestellt und können durch den automatisierten Prozess direkt verteilt werden.

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