UCITS KIIDs

Gesetzliche Grundlage
Grundlage des UCITS KIIDs ist die OGAW IV- Richtlinie 2009/65/ EG der europäischen Union, welche ein Key Investor Information Document (KIID), in Deutschland häufig wesentliche Anlegerinformationen genannt, fordert. Die OGAW IV – Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Investmentbranche in der EU durch Anpassung der Vorschriften an die Marktentwicklung zu verfolgen.
Des Weiteren ist das Ziel, eine wirksamere Fondsüberwachung zu erreichen und Anleger besser zu informieren.


Anforderungen
Die Erstellung eines KIID ist für alle Publikumsfonds ein wichtiger und gesetzlich erforderlicher Bestandteil der Produktinformation.
Das KIID darf max. zwei DIN A4 Seiten umfassen und besitzt genaue Vorgaben bezüglich Inhalt und Form um das Produkt mit anderen auf dem Markt vergleichen zu können. Inhaltlich umfasst es Informationen zum Anlageziel, Risiko- und Ertragsprofil, Kosten und historische Wertentwicklung. Angepasst werden muss das KIID bei wichtigen Änderungen, mindestens jedoch einmal im Jahr.

Leistungen
Anevis Solutions übernimmt die Erstellung Ihres KIIDs. Dies kann in Ihrem Corporate Design, im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen, erstellt werden.
Anevis Solutions gewährleistet die regelmäßige Berechnung und Überwachung der Risikokennzahl zur Ermittlung des Synthetic Risk and Reward Indicator (SRRI). Basierend auf den berechneten Werten wird das UCITS KIID bereitgestellt und kann durch den automatisierten Prozess direkt verteilt werden.

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